Agb

Allgemeines:

Nutzungsrecht: Das Nutzungsrecht wird durch die Markthalle Burgdorf AG erteilt. Grundsätzlich wird zwischen den Parteien ein schriftlicher Dienstleistungsvertrag oder eine Auftragsbestätigung abgeschlossen. Für nachträgliche Änderungen im Verwendungszweck ist vom Geschäftsführer oder dem Verwaltungsrat die Einwilligung einzuholen.

Auflagen: Sämtliche Auflagen der Markthalle Burgdorf AG, der Gesetzgeber und Behörden sind einzuhalten. Der Veranstalter ist für die Sicherheit der Mitarbeitenden und Besucher so wie Ruhe und Ordnung in und um die Markthalle herum verantwortlich.

Weisungsbefugnis: Den Weisungen des Hallenverantwortlichen der Markthalle Burgdorf AG ist strikte Folge zu leisten. Der Hallenverantwortliche behält sich vor, am Anlass nur über den vom Veranstalter angegeben Anlassleiter oder seinem Stellvertreter zu kommunizieren. Operative Mitarbeit des Hallenverantwortlichen wird ausserhalb des inbegriffenen Pikett-Dienstes gemäss den geltenden Tarifen verrechnet.

Sorgfaltspflicht: Alle Einrichtungen sind mit Sorgfalt zu behandeln. Für allfällige Schäden haften die Veranstalter gegenüber der Markthalle Burgdorf AG. Notausgänge dürfen ohne Zustimmung der Markthalle Burgdorf AG nicht verstellt und abgeschlossen sein.

Zutrittsrecht: Den Organen der Markthalle Burgdorf AG ist zu allen Veranstaltungen in den Räumen der Markthalle Einlass zu gewähren.

Haftung: Die Markthalle Burgdorf AG lehnt jegliche Haftung für Schäden (Personen/Sache) der Veranstaltungen ab und übernimmt keine Haftung für liegengelassene Gegenstände.

Der Veranstalter ist dafür verantwortlich eine entsprechende Sach- und Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Die Markthalle Burgdorf AG ist befugt einen Nachweis einzufordern.

Beanstandungen: Sofern Beanstandungen nicht mit der Leitung der Markthalle direkt erledigt werden können, sind sie schriftlich an den Verwaltungsrat zu richten.

Rücktritt: Die Markthalle Burgdorf AG ist zur Vertragsauflösung berechtigt, wenn:

  • Der Veranstalter denn zweckt ohne die Zustimmung der Markthalle Burgdorf ändert.
  • Veranstaltungen gebucht werden bei welchem der Zweck in direkten oder Indirektem Zusammenhang mit sektiererischem, sexistischem, rassistischem, rechtsradikalem oder ähnlichem Gedankengut steht.
  • Wenn die Markthalle Burgdorf AG eine begründete Annahme hat, dass die Veranstaltung die den reibungslosen und übrigen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder Ansehen des Vermieters Markthalle Burgdorf AG in der Öffentlichkeit oder in der öffentlichen Sicherheit und Ordnung schädigt. Oder die Sicherheit und Ordnung der Personen oder Sachgütern gefährdet sind.
  • Die vereinbarten Zahlungsmodalitäten gemäss AGB durch den Veranstalter nicht eingehalten werden.

Schadenersatzansprüche gegen die Markthalle Burgdorf AG kann der Veranstalter in allen Fällen nicht geltend machen.

Gerichtsstand: Der Gerichtsstand ist in Burgdorf. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

 
 

Dienstleistungsvertrag

Anfrage/Option: Der Veranstalter kann via Anfrage für 14 Tage maximum zwei mögliche Belegungsperioden optionieren. Innert max. 14 Tagen muss die Markthalle Burgdorf AG über die Details für eine Offerte verfügen, ansonsten können die optionierten Daten nicht mehr gewährleistet werden. Ist das Wunschdatum durch eine andere Option oder Vertrag vorrangig belegt, kann der Veranstalter für dieses Datum auf die Warteliste gehen.

Offerte: Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist eine Offerte einen Monat gültig. Erhält die Markthalle Burgdorf AG bis zum Ende der Gültigkeit keine Zusage wird das optionierte Datum nicht mehr garantiert. Eine Offerte/Option kann ohne Kostenfolge storniert werden.

Dienstleistungsvertrag: Wenn nichts anderes vereinbart wurde, muss der Dienstleistungsvertrag innert 10 Arbeitstagen retourniert werden. Erhält die Markthalle Burgdorf AG innert 14 Tagen den Dienstleistungsvertrag nicht unterschrieben zurück, wird das optionierte Datum nicht mehr garantiert und der Vertrag ist ungültig. Ein nicht unterschriebener Vertrag kann ohne Kostenfolge storniert werden.

Zahlungsmodalitäten: 20 Tage nach Abrechnung sind 100% des Rechnungsbetrages fällig. Andere Zahlungsmodalitäten müssen im Einzelfall vereinbart werden. Die Markthalle Burgdorf AG kann jederzeit von der Auftragsbestätigung und den offerierten Leistungen zurücktreten, wenn die Zahlungsmodalitäten nicht eingehalten werden. Die Markthalle Burgdorf AG hat das Recht, 100% der Leistungen gemäss Auftragsbestätigung, 20 Tage vor der geplanten Veranstaltung einzufordern.

Kaution: Die Markthalle Burgdorf hat das Recht eine vorgängige Kaution in der Höhe von CHF 2’000.00 für jeden Veranstaltungstag zu erheben.

Annunlations-Bedingungen

Bei unterzeichnetem Dienstleistungsvertrag bestehen folgende Annullation – Bedingungen:

  • Annullation bis 120 Tage vor dem Veranstaltungstag: CHF 250.00 (Administrationsaufwand)
  • Annullation 119 bis 60 Tage vor dem Veranstaltungstag: 25% der Räumlichkeiten.
  • Annullation bis 59 bis 20 Tage vor dem Veranstaltungstag: 75% des Auftragsvolumens.
  • Annullation bis 19 bis 0 Tage vor dem Veranstaltungstag: 100% des Auftragsvolumens.
  • Bei behördlicher Anordnung eines Veranstaltungsverbortes ist eine Verschiebung kostenfrei möglich oder eine Annullation gemäss den geltenden Annullations-Bedingungen.
  • Individuelle Annullations-Bedingungen müssen im Einzelfall vereinbart werden.

Anlassorganisation & Durchführung

Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung: Der Veranstalter ist verantwortlich für die Bewilligung des Anlasses. Der Verkauf von Speisen und Getränken an Anlässen ist bewilligungspflichtig (Art. 7 Abs. 1 Bst. F GGG). Das Formular „Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung“ auf der Homepage der
Regierungsstatthalterämter erhältlich. Für die schriftliche Zustimmung des Grundeigentümers sind die vollständigen Gesuchsunterlagen vorgängig bei der Markthalle Burgdorf AG zuzustellen. Die vollständigen Gesuchsunterlagen sind mindestens zwei Monate im Voraus bei der Stadt Burgdorf einzureichen.

Beschallung des Anlasses: Der Veranstalter muss die Schallemissionen so weit begrenzen, dass die von der Veranstaltung erzeugten Immissionen den mittleren Schallpegel von 100dB(A) nicht überschreiten. Für mittlere Schallpegelwerte, welche höher als 93 dB(A) sind, muss der Veranstalter das Formular «Meldung für Veranstaltungen über 93 dB(A)» beim Regierungsstatthalteramt einreichen und bewilligen lassen.

Einsatz von Laserstrahlen: Der Veranstalter ist verantwortlich den Einsatz einer Lasereinrichtung dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung über dessen elektronisches Meldeportal zu melden und bewilligen zu lassen. Die verantwortliche Person sorgt dafür, dass der Betrieb der Lasereinrichtung bei Veranstaltungen mit Lasereinrichtung nur durch eine sachkundige Person vorgenommen wird.

Pyrotechnik und Shownebel: Pyrotechnik und Shownebel dürfen nur entsprechend den gesetzlichen Regelungen und mit Freigabe der Markthalle Burgdorf AG eingesetzt werden.

Nachtruhe / Lautstärke: Bei Veranstaltungen mit Livemusik oder verstärkter Musik ist auf die Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 Uhr zu achten. Der Mieter der Markthalle sorgt für Ruhe und Ordnung am Anlass und ist für die Einhaltung der Nachtruhe um die Markthalle und die angrenzende Umgebung inkl. Parkplätze verpflichtet, dass die Lautstärke der Musik so weit reduziert wird, dass der Schallpegel in den benachbarten Häusern ein zumutbares Maß nicht übersteigt. Die Fenster / Türen sind generell immer geschlossen zu halten. Beim Verlassen der Veranstaltung ist ebenfalls die Einhaltung der Nachtruhe zu gewährleisten. Auch in der Aufbau- und Abbauphase des Anlasses ist die Nachtruhe einzuhalten.

Bei nicht öffentlichen Veranstaltungen ist die Lautstärke immer auf max. 93dB (A) begrenzt. Diese Lautstärke darf im inneren der Markthalle nicht überschritten werden. Bei Bass-lastiger Musik sind sie tiefen Töne entsprechend zu reduzieren. Für Anlässe mit mehr als 93db (A) ist eine Bewilligung analog einer öffentlichen Veranstaltung bei der Standortgemeinde einzuholen und die Auflagen gemäss Bewilligung müssen umgesetzt und eingehalten werden. Es ist entsprechend Aufsichtspersonal einzusetzen. Weisungen der Markthalle Burgdorf AG bleiben vorbehalten. Wird bei einer behördlichen Kontrolle eine Wiederhandlung gegen diese Weisungen festgestellt trägt der Mieter die Bussen und Verfahrenskosten zu 100%.

Rauchverbot / Gasverbot: In der Markthalle gilt ein generelles Rauchverbot. Kochen / Heizen mit Gas ist in der Markthalle nicht erlaubt.

Brandschutz/Dekorationen: Um im Brandfall eine schnelle Brandausbreitung zu verhindern, müssen Dekorationen in der Markthalle mindestens den Brandverhaltensgruppen RF2 (vergleichbar mit der in Europa verwendeten Bezeichnung B1) oder RF3 entsprechen. 

Feuerlöscheinrichtungen/Notausgangsleuchten: Die Zugänglichkeit zu den Feuerlöscheinrichtungen muss jederzeit Hindernisfrei gewährleistet sein. Sämtliche Sicherheitsbeschriftungen müssen klar ersichtlich sein und dürfen nicht abgedeckt werden.

Öffentlicher Raum & Plakatierung: Die Benützung des öffentlichen Raums sowie die Anlasswerbung und Plakatierung ausserhalb der Markthalle sind bewilligungspflichtig. Bitte wenden Sie sich an die Einwohner- und Sicherheitsdirektion der Stadt Burgdorf, Tel. 034 429 92 98. Weisungen der Markthalle Burgdorf AG bleiben vorbehalten.

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